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Mehrgenerationenwohnen

Was bedeutet gemeinschaftliches Wohnen?

Gleich ob jung oder alt, Single oder Familie, immer mehr Menschen kehren anonymen Mietshäusern und Wohnsiedlungen den Rücken zu. Sie planen und bauen Wohnprojekte, bei denen das Miteinander im Vordergrund steht. Die Bewohnerinnen und Bewohner in gemeinschaftlichen Wohnprojekten unterscheiden sich zwar meist nach Alter, Geschlecht und sozialem Status, aber sie haben ähnliche Vorstellungen von der Art des (Zusammen-) Wohnens. Darüber hinaus sollte natürlich innerhalb der Gruppe »die Chemie« grundsätzlich stimmen.

Gemeinschaftliche Wohnprojekte bestehen sowohl aus abgeschlossenen Wohnungen (Miete und Eigentum), als auch aus Räumen, die gemeinschaftlich genutzt werden. Meist gibt es einen Gemeinschaftsraum mit Küchenzeile, in dem sich die Hausgemeinschaft trifft, der aber auch für Familienfeiern geeignet ist. Je nach Platzangebot und finanziellen Möglichkeiten können auch Spielzimmer für Kinder, Gästeappartement, Garten, Terrasse, Werkstatt oder Sauna zu den Gemeinschaftseinrichtungen gehören.

Persönliche Voraussetzungen?

Wer in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt leben möchte, sollte sich für andere Menschen interessieren. Soziales Engagement, Toleranz sowie Kompromissbereitschaft sind weitere wichtige Eigenschaften. Auch die Fähigkeit, eine Balance zu finden zwischen dem Miteinander und dem Alleinsein sollte bestehen.

Vier Aspekte gemeinschaftlichen Wohnens

1.

Selbstorganisation …

Die Hausgemeinschaft entwickelt gemeinsam Leitgedanken, welche die Vorstellungen der Mitglieder über das Zusammenleben konkretisieren. Darüber hinaus entscheidet die Gemeinschaft über die Verwaltung und die Organisation des Hauses. Die Mitglieder übernehmen – je nach persönlichen Fähigkeiten – notwendige Aufgaben z. B. im Garten. Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern in die Hausgemeinschaft entscheidet die Gruppe gemeinsam.

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2.

Solidarität …

Die Hausgemeinschaft unterstützt und hilft sich gegenseitig im Alltag je nach persönlichen Möglichkeiten. Dazu kann Kinderbetreuung ebenso gehören, wie Besorgungen etc. Eine dauerhafte Pflege von kranken Mitgliedern der Hausgemeinschaft kann nicht erwartet werden. In die Wohnprojekte sind häufig benachteiligte Gruppen wie behinderte und alte Menschen, Migranten sowie Großfamilien integriert.
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3.

Verbindlichkeit …

Die Gruppenmitglieder verpflichten sich, freiwillig übernommene Aufgaben
zuverlässig zu erfüllen. Wichtige Belange, z. B. das Belegrecht, werden vertraglich geregelt.

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4.

Nachhaltigkeit …

Die Häuser werden in Niedrig-Energiebauweise sowie mit umweltfreundlichen Baustoffen erstellt.

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Bürozeiten …

Montag bis Donnerstag: 10:00 bis 15:00 Uhr (mit Mittagspause)
Freitag:                              10:00 bis 14:00 Uhr (auch mit Mittagspause wink)

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, da das Büro wegen Auswärtsterminen nicht immer besetzt ist.
Gegebenenfalls bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen gerne zurück.

pro… Genossenschaft Stuttgart Team

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