pro… FAQs

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu / an die pro… eG. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Wer kann Mitglied bei pro… gemeinsam bauen und leben eG werden?
Mitglied werden können natürliche Personen (nur einzeln), Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Wie werde ich Mitglied bei pro… gemeinsam bauen und leben eG?

Einfach die ausgefüllte und unterzeichnete Beitrittserklärung an pro… eG senden und 150,- € einmaliges Eintrittsgeld sowie 500,- € Pflichtanteil an pro… eG überweisen.

Welche Rechte habe ich als Mitglied?

Jedes Mitglied hat das Teilnahmerecht an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist das Organ, das über die Belange der Genossenschaft entscheidet – sie wählt den Vorstand und den Aufsichtsrat, beschließt über Satzungsänderungen, verabschiedet den Jahresabschluss, beschließt über Gewinn- oder Verlustverwendung, entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat und vieles mehr. Jedes Mitglied verfügt – unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile – über eine Stimme.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

Mitglieder haben die Pflicht, die von Ihnen gezeichneten Anteile einzuzahlen. Außerdem haben sie die Pflicht Änderungen Ihrer Kontaktdaten der Genossenschaft mitzuteilen.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, per Einschreiben mit Rückschein. Die Kündigungsfrist beträgt 18 Monate zum Jahresende.

Wann erhalte ich nach der Kündigung meine/n Anteil/e zurück?

Die Rückzahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung im auf den Ablauf der Kündigungsfrist folgenden Jahr.
Beispiel:
Eingang der Kündigung zwischen 01.07.2020 und 30.06.2021
Ende der Mitgliedschaft zum 31.12.2022
Rückzahlung der Genossenschaftsanteile nach der Mitgliederversammlung im Juni 2023.

Kann ich meine Anteile auf andere übertragen?

Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf eine andere Person übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der/die Erwerber/in bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Die Übertragung des Geschäftsguthabens an ein bisheriges Nichtmitglied bedarf der Zustimmung des Vorstandes.

Gibt es ein Risiko?

Wie jede Unternehmensbeteiligung ist auch der Kauf von Genossenschaftsanteilen mit Risiken verbunden. Da jedoch bei pro… eG das meiste Geld in Wohnungen angelegt ist und auch keine Nachschusspflicht besteht, ist das Risiko begrenzt.

Gibt es eine Nachschusspflicht?

Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz bzw. der Gesamtvollstreckung keine Nachschüsse zu leisten, d.h. sie haften maximal mit den eingelegten Genossenschaftsanteilen.

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Bürozeiten …

Montag bis Donnerstag: 10:00 bis 15:00 Uhr (mit Mittagspause)
Freitag:                              10:00 bis 14:00 Uhr (auch mit Mittagspause wink)

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, da das Büro wegen Auswärtsterminen nicht immer besetzt ist.
Gegebenenfalls bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen gerne zurück.

pro… Genossenschaft Stuttgart Team

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